

Am 27. 4.
NEOS!
Wien-Wahl 2025
Briefwahl: Jetzt Wahlkarte beantragen
Anstatt persönlich im Wahllokal zu erscheinen, können Wähler:innen per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Dazu muss rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlkarte beantragt werden. Wie das genau geht, verrät der NEOS-Leitfaden zur Briefwahl.
Jetzt Wahlkarte beantragen!Briefwahl:
Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025
Du willst mitbestimmen, bist dir aber nicht sicher, ob du am Wahltag Zuhause bist, um deine Stimme im Wahllokal abzugeben? Nutze die Chance und stell sicher, dass Wien weiterhin für Fortschritt, Vielfalt und ein gutes Zusammenleben steh. Beantrage jetzt deine Wahlkarte und wähle NEOS.
Die wichtigsten 3 Schritte
So einfach geht es!
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1. Wahlkarte beantragen
- Online bis bis 23. April 2025 oder
- Formloser schriftlicher Antrag per Brief oder E-Mail bis 23. April 2025 in deinem Wahlreferat oder
- Persönlich bis 25. April 2025, 12 Uhr in deinem Wahlreferat.
2. Ausfüllen & Unterschreiben
NEOS ankreuzen auf der Landesliste und Gemeinderatsliste. Und vergiss nicht, deine Vorzugsstimmen abzugeben.
3. Ab zur Post
Wirf’ dein Kuvert in den Postkasten oder gib es in einem beliebigen Wiener Wahllokal ab.
Voraussetzungen für die Briefwahl
Eine Wahlkarte kannst du beantragen, wenn du
- als österreichische:r Staatsbürger:in für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 oder
- als nichtösterreichische:r EU-Bürger:in für die Bezirksvertretungswahl 2025 wahlberechtigt sind und
- am Wahltag voraussichtlich Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können.
Weil du zum Beispiel, am Wahltag arbeitest, nicht in Wien sein wirst oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in dein Wahllokal kommen kannst.
Anleitung zur Beantragung deiner Wahlkarte
Wenn du per Briefwahl wählen möchtest, musst du rechtzeitig vor der Wahl einen Wahlkartenantrag stellen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
- Online:
- Für österreichische Staatsbürger:innen (Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025): per Online-Antrag oder per Online-Antrag mit ID Austria
- Für nichtösterreichische EU-Bürger:innen (Bezirksvertretungswahl 2025): per Online-Antrag oder per Online-Antrag mit digitaler Signatur
- Schriftlich: per Post, E-Mail oder Fax. Dafür müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird (zum Beispiel, weil du nicht in Wien sein wirst oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen kannst).
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Nachweis der Identität:
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
- Bei Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft: Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer oder
- Qualifizierte elektronische Signatur (z. B. ID Austria)
- Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
- Zustelladresse, wenn die Wahlkarte nicht an die Wohnadresse geschickt werden soll (zum Beispiel die Arbeitsadresse). Wenn du keine Zustelladresse angibst, wird die Wahlkarte an deine Wohnadresse geschickt.
- Persönlich: Die Wahlkarte kann persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragt werden, dafür bitte ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass) mitbringen.
Zustellung der Wahlkarte
Die Wahlkarte wird per Post an deine Wohnadresse geschickt. Die Zustellung der Wahlkarte kostet dich nichts. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, musst du die gewünschte Adresse im Antrag angeben.
Die Wahlkarte kann dir nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.
Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (z. B. ID Austria) beantragt werden. Bei diesen Anträgen kannst du auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn du die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lässt, erfolgt die Zustellung auf deine eigene Gefahr.
Wichtige Information
Wenn du eine Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 beantragt und erhalten hast, darfst du nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte musst du auch bei einer Stimmabgabe in einem Wahllokal unbedingt mitbringen.
Du bekommst keine neue Wahlkarte, wenn du deine Wahlkarte verlierst. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.
Termine für die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
- Mit der Wahlkarte kannst du am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal deine Stimme abgeben.
- Wenn du mittels Briefwahl wählst, muss die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Bot:in oder durch persönliche Abgabe).
- Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kannst du aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben.
Do you live in Vienna and are from an EU member state?
Here's how you can exercise your right to vote.
The future of Vienna matters to you, and you want to participate in the upcoming election? Citizens of EU member states are eligible to vote in the district councils elections (Bezirksvertretungswahlen). Pursuant to the Austrian Constitution, non-Austrian EU-citizens are not entitled to vote in the elections to the Vienna City Council as it is at the same time the Vienna Provincial Parliament. You can cast your vote in person at your polling station on April 27th (find your polling station here), or you can request a postal ballot here.
Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl
Ja, das Wählen per Briefwahl ist anonym. Die Stimmzettel werden in einem eigenen Wahlkuvert abgegeben, sodass die Identität des Wählers oder der Wählerin nicht erkennbar ist. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt getrennt von den im Wahllokal abgegebenen Stimmen, um die Geheimhaltung zu gewährleisten.
Die Stimmen, die per Wahlkarte oder Briefwahl abgegeben wurden, sind im vorläufigen Wahlergebnis noch nicht enthalten. Diese Stimmen werden in den Tagen nach der Wahl von den zuständigen Bezirks- oder Landeswahlbehörden gezählt.
Dann stell bitte einen Wahlkartenantrag inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Wenn du bereits eine Wahlkarte erhalten hast, benötigst aber zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann wende dich bitte an dein zuständiges Wahlreferat.