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Jetzt Wahlkarte beantra­gen!

Briefwahl: Jetzt Wahlkarte beantragen

Anstatt persönlich im Wahllokal zu erscheinen, können Wähler:innen per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Dazu muss rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlkarte beantragt werden. Wie das genau geht, verrät der NEOS-Leitfaden zur Briefwahl.

Jetzt Wahlkarte beantragen!

Briefwahl – Jetzt Wahlkarte beantragen!

Du willst bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 mitbestimmen, bist dir aber nicht sicher, ob du am Wahltag Zuhause bist, um deine Stimme im Wahllokal abzugeben?

Nutze die Chance und unterstütze „die Reformkraft“ für ein starkes Österreich. Beantrage jetzt deine Wahlkarte und wähle am 29. September NEOS.

Beantrage hier deine Wahlkarte

Die wichtigsten 3 Schritte

Die wichtigsten Schritte für die Briefwahl in einer Illustration angezeigt

1. Wahlkarte beantragen

Online, telefonisch oder persönlich in deinem Wahlreferat.

2. Ausfüllen & Unterschreiben

NEOS ankreuzen und Vorzugsstimmen vergeben.

3. Ab zur Post

Wirf' dein Kuvert in den Postkasten oder gib es bei der Gemeinde ab.

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Du bist bereit für die Nationalratswahl?

Alle Infos: Nationalratswahl 2024

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer am Wahltag krank, auf Urlaub oder aus einem anderen Grund nicht im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahl erfolgt in Österreich mithilfe einer Wahlkarte. 

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, das auf Antrag zugeschickt wird. In der Wahlkarte sind folgende Unterlagen:

Rund drei Wochen vor dem Wahltag wird mit der Zusendung der Wahlkarten begonnen. Unmittelbar nach Erhalt kann die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgen. Und das geht so:

  1. Amtlichen Stimmzettel aus dem Wahlkuvert der Wahlkarte nehmen
  2. Stimme für gewünschte Partei und Vorzugsstimmen persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst abgeben
  3. Stimmzettel falten und in das blaue Wahlkuvert geben 
  4. Eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte ausfüllen und unterschreiben
  5. Blaues Wahlkuvert in die Wahlkarte geben und zukleben
  6. Zugeklebte Wahlkarte in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben
  7. Die Kosten für das Porto trägt der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.

Jede politische Wahl muss in Österreich den sechs Wahlgrundsätzen entsprechen: Sie muss allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, geheim und frei erfolgen. Daher basiert auch der gesamte Briefwahlprozess auf diesen Wahlgrundsätzen. Da für den Stimmzettel ein separates Kuvert – das blaue Wahlkuvert –  verwendet wird, bleibt der:die Wähler:in anonym. 

Voraussetzungen für die Briefwahl

Um eine Wahlkarte beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • 16 Jahre oder älter, zum Zeitpunkt der Wahl

Anleitung zur Beantragung einer Wahlkarte

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss rechtzeitig vor der Wahl einen Wahlkartenantrag stellen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Online: Für eine Online-Beantragung ist eine ID Austria oder ein EU Login erforderlich. 
  2. Per Post, E-Mail oder Fax: Ein schriftlicher Antrag kann beim zuständigen Wahlreferat per Post, E-Mail oder Fax gestellt werden.
    Folgende Informationen müssen angegeben werden:
    — Vor- und Nachname
    — Geburtsort
    — Zustelladresse
    — Grund, warum eine Wahlkarte benötigt wird
    — Identitätsnachweis in Form einer Kopie des Reisepasses, Führerscheins oder Personalausweises, alternativ kann auch die Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer angegeben werden.
  3. Persönlich: Die Wahlkarte kann mündlich bei jener Gemeinde, in der eine Eintragung im Wählerverzeichnis besteht, erfolgen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, eine telefonische Beantragung ist also nicht möglich.

    Wer sich im Ausland aufhält, kann die Wahlkarte auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragen. Bei der Antragstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich, um sich identifizieren zu können.

    Nach Genehmigung des Antrags wird die Wahlkarte per Post an die angegebene Adresse im In- bzw. Ausland geschickt.

Wichtige Fristen und Termine

Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl innerhalb Österreichs und im Ausland gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen.

Fristen und Termine bei der Nationalratswahl 2024

Für die kommende Nationalratswahl am 29. September 2024 gelten für die Beantragung der Wahlkarte folgende Termine und Fristen: 

Eine Wahlkarte kann frühestens am Tag, an dem die Wahl ausgeschrieben wird, beantragt werden. Das ist circa acht Wochen vor dem Wahltag. 

Wird der Antrag online, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt, gelten folgende Fristen: Der schriftliche Antrag muss spätestens am vierten Tag (25.09.2024) vor dem Wahltag gestellt werden. 

Ausnahme: Kann die Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person des Antragstellers bzw. der Antragstellerin übergeben werden, dann ist eine schriftliche Beantragung bis spätestens am zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 27.09.2024, 12:00 Uhr möglich.

Diese Fristen gelten sowohl für eine Antragstellung im Inland als auch im Ausland.

Eine mündliche Antragstellung bei der zuständigen Gemeinde bzw. in Wien beim zuständigen Wahlreferat muss bis spätestens Freitag, 27.09.2024, 12:00 Uhr einlangen. 

Für die Stimmabgabe per Briefwahl sind folgende Fristen zu beachten: 

Die Wahlkarte muss am Wahltag, spätestens um 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingehen. Die gleiche Frist gilt auch, wenn sie direkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben wird. 

Mit der Wahlkarte kann die Stimmabgabe auch persönlich in einem Wahllokal erfolgen. Dazu muss sie jedoch offen und unausgefüllt sein. Im Wahllokal muss die Wahlkarte mit allen Inhalten dem:der Wahlleiter:in gegeben werden. 

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.

Bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene können abweichende Regelungen gelten. Alle Infos dazu gibt es beim jeweiligen Amt der betreffenden Landesregierung.

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl

Ja, das Wählen per Briefwahl ist anonym. Die Stimmzettel werden in einem eigenen Wahlkuvert abgegeben, sodass die Identität des Wählers:der Wählerin nicht erkennbar ist. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt getrennt von den im Wahllokal abgegebenen Stimmen, um die Geheimhaltung zu gewährleisten.

Die Stimmen, die per Wahlkarte oder Briefwahl abgegeben wurden, sind im vorläufigen Wahlergebnis noch nicht enthalten. Diese Stimmen werden in den Tagen nach der Wahl von den zuständigen Bezirks- oder Landeswahlbehörden gezählt. 

Die Wahlkarte kann schriftlich (postalisch, per Telefax, E-Mail oder online über die Internetmaske der Gemeinde) oder mündlich bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis du eingetragen bist, beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Alle Infos dazu:
https://www.wahlkartenantrag.at 

Der Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde muss zusammen mit dem Wahlkartenantrag unter Hinweis auf die Geh- und Transportunfähigkeit oder Bettlägerigkeit angefordert werden.