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Jetzt Wahlkarte beantragen!

Briefwahl

Briefwahl – Jetzt Wahlkarte beantragen!

Du willst mehr Freiheit, Fortschritt und Gerechtigkeit, weißt aber nicht, ob du am Wahltag Zuhause bist, um deine Stimme im Wahllokal abzugeben?

Egal, ob du an dem Tag bei der Mama zum Essen bist oder mit Freunden am Berg: Mach dein Wohnzimmer zum Wahllokal und deinen Küchentisch zur Wahlkabine!

Du kannst jetzt schon dafür sorgen, dass Salzburg das Richtige tut: Du kannst sicher NEOS wählen. Mit Wahlkarte.

Beantrage hier deine Wahlkarte
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1. Wahlkarte beantragen

Online, telefonisch oder persönlich in deinem Wahlreferat.

2. Ausfüllen & Unterschreiben

NEOS ankreuzen und Vorzugsstimmen vergeben.

3. Ab zur Post

Wirf' dein Kuvert in den Postkasten oder gib es bei der Gemeinde ab.

Jetzt Wahlkarte beantragen

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl

Die Wahlkarte kannst du online, telefonisch oder persönlich in deinem Wahlreferat beantragen. Am einfachsten findest du alle Infos dazu hier: https://www.wahlkartenantrag.at

Du kannst die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis (basierend auf der Wählerevidenz) du eingetragen bist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

Im Inland: Vor einer Wahlbehörde

  • in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
  • beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde

oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)

Im Ausland: Hier kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.

Wenn man die Wahlkarte nicht dazu verwendet, vor einer Wahlbehörde zu wählen, sondern die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so muss man dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie kann man die Wahlkarte z.B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.

Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob man die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgibt.

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.

  • Du musst die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Du musst 16 Jahre oder älter sein, zum Zeitpunkt der Wahl.
  • Du benötigst die Handy-Signatur oder die ID Austria

Weitere Fragen zur Briefwahl

Die Wahlkarte kannst du online, telefonisch oder persönlich in deinem Wahlreferat beantragen. Am einfachsten findest du alle Infos dazu hier: https://www.wahlkartenantrag.at

Der Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde muss zusammen mit dem Wahlkartenantrag unter Hinweis auf die Geh- und Transportunfähigkeit oder Bettlägerigkeit angefordert werden.